Zahlungsfrist bei Handwerkerrechnungen
Wann ist die Rechnung fällig?
- Werkvertrag nach BGB: Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB).
- Bauvertrag nach BGB: zusätzlich erst, wenn du eine prüffähige Schlussrechnung gestellt hast (§ 650g Abs. 4 BGB).
- Mit VOB/B vereinbart: Die Schlusszahlung ist spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung fällig, in Ausnahmefällen bis zu 60 Tage (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
Wann ist der Kunde in Verzug?
| Situation | Verzug ab |
|---|---|
| Konkretes Datum vereinbart oder auf der Rechnung („zahlbar bis 15.11.“) | dem Tag nach diesem Datum, ohne Mahnung |
| Kein Datum, Kunde wird gemahnt | Zugang der Mahnung |
| Kein Datum, keine Mahnung | 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Privatkunden nur, wenn die Rechnung darauf hinweist |
„Zahlbar sofort“ oder „in 7 Tagen“?
Beides darfst du auf die Rechnung schreiben. Üblich sind 7 bis 14 Tage. Praktischer ist ein festes Datum statt „innerhalb von 14 Tagen“: Dann gibt es keinen Streit, ab wann gezählt wird, und der Kunde ist nach Ablauf ohne Mahnung in Verzug.
Mustersatz für die Rechnung
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 15. November 2026. Hinweis: Ohne Zahlung kommen Sie spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung in Verzug.
Der zweite Satz ist bei Privatkunden wichtig, damit die 30-Tage-Regel überhaupt greift.
Hannes beantwortet Anfragen, fasst bei Angeboten nach und erinnert an offene Rechnungen, automatisch aus deinem eigenen Postfach. Du gibst nur frei.
Häufige Fragen
Wie lange hat man Zeit, eine Handwerkerrechnung zu bezahlen?+
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich ist das Zahlungsziel auf der Rechnung. Ohne Datum kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang in Verzug, Privatkunden nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung.
Darf ein Handwerker „zahlbar sofort“ schreiben?+
Ja. Üblicher und kundenfreundlicher sind aber 7 bis 14 Tage oder ein konkretes Datum.
Was gilt bei der VOB/B?+
Wurde die VOB/B wirksam vereinbart, ist die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung fällig, in Ausnahmefällen bis zu 60 Tage.